Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.